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Mit Urteil des BFH vom 08.Oktober2008 wurde entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03.April 2008.
Zur Anwendung des BFH-Urteils erging am 07.April 2009 ein Schreiben der Finanzverwaltung.
Seit Veröffentlichung des BFH-Urteils am 08.Oktober 2008 wird in den vier Zweckverbänden bei der Rechnungslegung gegenüber den Kunden der ermäßigte Steuersatz (zurzeit 7%) angewandt.
Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter/-innen in den jeweiligen Betriebsstellen zur Verfügung.